Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sobald der Auftraggeber eine Offerte akzeptiert, kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Um sicherzustellen, dass die Vertragsdetails nicht jedes Mal von Neuem formuliert werden müssen, greifen wir gern auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Unsere AGB dienen als solide Grundlage für professionelle Verträge und können selbstverständlich individuell angepasst werden, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden.
01. Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Ron Frank. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
02. Dienstleistungen
Ron Frank bietet eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich der Visuellen Kommunikation an. Diese umfassen Beratung, Auftragsvorbereitung, Projektplanung, Recherchen, Konzeption, Entwurfsarbeit, Detailgestaltung, Realisation, Reinzeichnung und Produktionsüberwachung. Für zusätzliche Dienstleistungen wie Druck, Web-Programmierung, Fotografie, Texterstellung und Lektorat kooperiert Ron Frank mit spezialisierten Fachkräften.
03. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Ron Frank verpflichtet sich dazu, die ihm übertragenen Aufgaben in professioneller und gewissenhafter Weise zu erledigen. Jegliche Informationen, die ihm anvertraut werden oder die er im Rahmen des Auftrags generiert, unterliegen striktem Vertraulichkeitsschutz.
04. Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Ron Frank erstellten Werken gehören ihm. Gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte kann er über diese Rechte verfügen. Infolgedessen ist der Auftraggeber ohne Ron Franks ausdrückliche Zustimmung nicht berechtigt, die betreffenden Werke zu nutzen oder Veränderungen daran vorzunehmen. Ron Frank ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm erstellten Werken in einer von ihm festgelegten Form anzugeben.
05. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang der von Ron Frank erstellten Werken ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb oder der Offerte. Die von Ron Frank erstellten Dokumente, die dem Auftraggeber überreicht werden, dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Auftrags verwendet werden. Sofern nicht anders vereinbart, beschränkt sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung auf die einmalige Verwendung des erstellten Werkes. Jede andere Nutzung erfordert die Erlaubnis von Ron Frank und eine angemessene Entschädigung. Das Recht an allen nicht ausgewählten Entwürfen liegt bei Ron Frank. Generell werden die vereinbarten Nutzungsrechte erst auf den Auftraggeber übertragen, nachdem das Honorar vollständig beglichen wurde.
06. Gewährleistung
Bei der Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung von Werken wie Designs, Fotos, Texten, elektronischen Daten usw., die vom Auftraggeber geliefert werden, setzt Ron Frank voraus, dass der Auftraggeber über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, um sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
07. Datenaufbewahrung
Ron Frank archiviert Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen und Druckdaten für die Dauer von einem Jahr nach der Ablieferung. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Wenn die Daten länger aufbewahrt werden sollen, müssen die Bedingungen separat vereinbart werden. Bei umfangreichen Arbeiten können Speichermedien von Ron Frank anteilsmässig verrechnet werden.
08. Herausgabe von Autorendaten
Die Autorendaten gehören in der Regel Ron Frank und werden dem Auftraggeber nur für die vereinbarte Nutzung überlassen. Die offenen Daten verbleiben im Besitz von Ron Frank und werden nicht weitergegeben.
09. Belegexemplare
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen erstellten Arbeiten, einschliesslich Nachdrucken, ohne Aufforderung 10 fehlerfreie Exemplare an Ron Frank zu übergeben. Bei besonders wertvollen Stücken sollte eine angemessene Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Ron Frank behält sich das Recht vor, diese Belege zur Dokumentation seiner Arbeit zu verwenden und gegebenenfalls zu veröffentlichen.
10. Offerten
Die erste Besprechung zur Erstellung eines Angebots für einen Designauftrag ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich. Kostenschätzungen, die auf groben Angaben basieren, gelten als unverbindliche Richtofferten. Mehrleistungen, die nicht in der Offerte aufgeführt sind, werden zusätzlich berechnet. Mehraufwand aufgrund mangelhafter Vorlagen, Kundenkorrekturen und andere zusätzliche Arbeiten sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden auf Grundlage des tatsächlichen Aufwands berechnet. Bei unbefristeten Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen. Die Preisangaben beziehen sich ausschliesslich auf die angebotenen Dienstleistungen. Die erbrachte Arbeit wird in halben und vollen Stunden abgerechnet.
11. Kommissionen
Ron Frank ist berechtigt, gegebenenfalls Vermittlungskommissionen, abhängig von der Auftragsgrösse, zu erheben. Grundsätzlich erhält Ron Frank Berater- und Vermittlungskommissionen für Tätigkeiten wie das Einholen von Angeboten, das Vergeben von Aufträgen und die Überprüfung von Rechnungen.
12. Fremdleistungen
Spezialisierte Unternehmen bieten externe Dienstleistungen in eigenen Kostenvoranschlägen an und rechnen diese separat ab. Der Auftraggeber ist für die Bezahlung dieser Rechnungen verantwortlich. Ron Frank agiert hierbei lediglich als Vermittler im Auftrag des Auftraggebers. Die Rechnungen werden an die Adresse des Auftraggebers ausgestellt, jedoch müssen zur Überprüfung Kopien der Rechnungen an Ron Frank übermittelt werden.
13. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann in schriftlicher Form per E-Mail oder Brief erfolgen und erfordert die vorherige Lektüre und vollständige Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14. Einzelauftrag, Dauerauftrag
Ein Einzelauftrag umfasst eine einzelne Arbeit, und nach Abschluss dieses Auftrags bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Daueraufträge werden vertraglich festgelegt und sind vor allem bei Gesamtkonzepten oder Kampagnen relevant. Sie definieren den Umfang, die Laufzeit und die geografische Reichweite des Auftrags sowie das Budget.
15. Mängelrüge
Leistungen, die von Ron Frank erbracht werden, sind unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden.
16. Kundenkorrekturen
Kundenkorrekturen sind zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführt werden. Kundenkorrekturen beziehen sich auf Korrekturen oder Änderungen, die vom Auftraggeber verursacht wurden und nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind. Dies umfasst Fehler in den gelieferten Daten oder Unterlagen sowie Änderungen, die über den Umfang des ausgewählten Vorschlags hinausgehen und als Zusatzleistungen behandelt werden.
18. Reduktion oder Stornierung des Auftrags
Im Falle einer teilweisen Reduzierung oder Stornierung eines bereits erteilten Auftrags ergeben sich folgende Regelungen: Ron Frank hat Anspruch auf die Vergütung seiner bisher geleisteten Arbeit sowie die Erstattung seiner Unkosten und der Vorleistungen von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstanden sind. Darüber hinaus ist es Ron Frank gestattet, seine bereits geleistete Arbeit anderweitig zu nutzen, falls der Auftrag storniert wird. Die vollen Nutzungsrechte verbleiben jedoch bei Ron Frank.
19. Gut zum Druck
Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die ihm übermittelten druckfertigen Daten auf Fehler zu überprüfen und eventuelle Korrekturen innerhalb der angegebenen Frist schriftlich zu melden. Erachtet der Auftraggeber die überprüften Daten als fehlerfrei erteilt er per Unterschrift das «Gut zum Druck» per E-Mail.
20. Abrechnungsphasen
Jede Phase eines Auftrags ist gemäss der Offerte honorarberechtigt, sei es einzeln oder der gesamte Auftrag. Bei einer Reduzierung oder Annullierung eines erteilten Auftrags, hat Ron Frank Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten oder begonnenen Leistungen. Der Auftraggeber trägt die Kosten für Unkosten und Vorleistungen Dritter. Wenn ein bereits begonnener Auftrag reduziert oder annulliert wird, steht Ron Frank eine Vergütung für den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars zu. Bei vollständig erbrachten Leistungen hat er Anspruch auf den vollen Betrag. Auch hier trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten und Vorarbeiten Dritter. Zusätzlich behält Ron Frank das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei einer Auftragsannullierung anderweitig zu verwenden, wobei die Nutzungsrechte bei ihm verbleiben.
21. Rechnungsstellung
Nach Abschluss des Auftrags erstellt Ron Frank die Rechnung. Die Zahlung der Rechnung in voller Höhe ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei umfangreichen Aufträgen, die erheblichen Zeitaufwand erfordern, behält sich Ron Frank das Recht vor, angemessene Vorauszahlungen zu vereinbaren.
22. Haftungsbeschränkung
Der sorgfältige Umgang mit den vom Auftraggeber übergebenen Manuskripten, Datenträgern und Vorlagen wird von Ron Frank sichergestellt. Weitere Risiken müssen vom Auftraggeber selbst getragen oder durch gesonderte schriftliche Vereinbarungen versichert werden. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für mögliche Forderungen aufgrund direkter oder indirekter Schäden durch Mängel wird ausgeschlossen. Die Haftung ist auf grobes Verschulden beschränkt. Ron Frank haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Schadensersatzansprüche sind auf den Wert des Auftrags begrenzt.
23. Höhere Gewalt
Ron Frank übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Betriebsunterbrechungen auftreten, insbesondere durch Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien oder andere unvorhersehbare Hindernisse, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen. In solchen aussergewöhnlichen Situationen ist Ron Frank berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Dies gilt auch, wenn Ron Frank aus schwerwiegenden Gründen den Betrieb für eine bestimmte Zeit vollständig oder teilweise einstellen oder einschränken muss. Schadensersatzansprüche in Bezug auf diese Umstände werden nicht berücksichtigt.
24. Recht, Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Ron Frank unterliegen dem schweizerischen Recht. Sofern in den Geschäftsbedingungen von Ron Frank keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts hinsichtlich einfacher Aufträge. Der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz von Ron Frank.